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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08 (https://dejure.org/2009,32589)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.08.2009 - 3 L 566/08 (https://dejure.org/2009,32589)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. August 2009 - 3 L 566/08 (https://dejure.org/2009,32589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3 Abs. 1, AsylVfG § 3 Abs. 4, AufenthG § 60 Abs. 1, QRL Art. 10 Abs. 1 lit. b
    Religiöse Verfolgung, Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, beachtliche Wahrscheinlichkeit, Apostasie, Konversion zum Christentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 5 A 982/07

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgungsgefahr von zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08
    Nach seinem eindeutigen Wortlaut unterfällt ihm auch das offene Bekenntnis der persönlichen religiösen Überzeugung, wie es beispielsweise in dem Besuch von Gottesdiensten zum Ausdruck kommt, die in dem Sinne öffentlich sind, dass sie außerhalb einer - auch erweiterten - Hausgemeinschaft oder Hauskirche abgehalten werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.07.2009 - 5 A 982/07.A - juris; OVG Saarlouis, Urt. v. 26.06.2007 - 1 A 222/07 - juris; BayVGH, Urt. v. 23.10.2007 - 14 B 06.30315 - juris; OVG Bautzen, Urt. v. 03.04.2008 - A 2 B 36/06 - juris).

    Das ist der Fall, wenn er sich einer Bestrafung nur entziehen kann, indem er seine Religionszugehörigkeit leugnet und wirkungsvoll verborgen hält (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.07.2009, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 23.10.2007 - 1 4 B 06.30315 - juris).

    Überdies wird regelmäßig nur dann anzunehmen sein, dass der Konvertit ernstlich gewillt ist, seine christliche Religion auch in seinem Heimatstaat auszuüben, wenn er seine Lebensführung bereits in Deutschland dauerhaft an den grundlegenden Geboten der neu angenommenen Konfession ausgerichtet hat (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.07.2009, a. a. O.).

    Aus ihnen ergibt sich, dass moslemische Apostaten, die sich dem Christentum zugewandt haben, im Iran weiterhin einer Verfolgungsgefahr unterliegen, wenn sie eine missionarische Tätigkeit in herausgehobener Position entfalten, die nach außen erkennbar und mit Erfolg ausgeübt wird (vgl. OVG Münster, Beschl. vom 30.07.2009, a. a. O.).

    Insofern befindet sich der Senat in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der jüngeren Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.07.2009, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 23.10.2007, a. a. O.; OVG Bautzen, Urt. v. 03.04.2008 - A 2 B 36/06 - a. a. O.).

    Die auf diese Weise deutlich zu erkennen gegebene Abkehr vom Islam fordert den iranischen Staat weit mehr heraus, dem von ihm gesetzten Recht auch tatsächliche Geltung zu verschaffen, als die auf Hausgemeinden beschränkte und nur im Klandestinen praktizierte Apostasie (vgl. zum Vorgehenden: OVG Münster, Beschl. v. 30.07.2009, a. a. O.).

    Den Auskünften und Erkenntnissen lässt sich nicht entnehmen, dass diese bei Oppositionellen offenbar nicht selten geübte Praxis bei Apostaten ausgeschlossen ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.07.2009, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 14 B 06.30315

    Asylrecht (Iran); Qualifikationsrichtlinie; Flüchtlingsstatus;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08
    Nach seinem eindeutigen Wortlaut unterfällt ihm auch das offene Bekenntnis der persönlichen religiösen Überzeugung, wie es beispielsweise in dem Besuch von Gottesdiensten zum Ausdruck kommt, die in dem Sinne öffentlich sind, dass sie außerhalb einer - auch erweiterten - Hausgemeinschaft oder Hauskirche abgehalten werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.07.2009 - 5 A 982/07.A - juris; OVG Saarlouis, Urt. v. 26.06.2007 - 1 A 222/07 - juris; BayVGH, Urt. v. 23.10.2007 - 14 B 06.30315 - juris; OVG Bautzen, Urt. v. 03.04.2008 - A 2 B 36/06 - juris).

    Insofern befindet sich der Senat in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der jüngeren Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.07.2009, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 23.10.2007, a. a. O.; OVG Bautzen, Urt. v. 03.04.2008 - A 2 B 36/06 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 03.04.2008 - A 2 B 36/06

    Aufenthaltsgesetz; Qualifikationsrichtlinie; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08
    Nach seinem eindeutigen Wortlaut unterfällt ihm auch das offene Bekenntnis der persönlichen religiösen Überzeugung, wie es beispielsweise in dem Besuch von Gottesdiensten zum Ausdruck kommt, die in dem Sinne öffentlich sind, dass sie außerhalb einer - auch erweiterten - Hausgemeinschaft oder Hauskirche abgehalten werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.07.2009 - 5 A 982/07.A - juris; OVG Saarlouis, Urt. v. 26.06.2007 - 1 A 222/07 - juris; BayVGH, Urt. v. 23.10.2007 - 14 B 06.30315 - juris; OVG Bautzen, Urt. v. 03.04.2008 - A 2 B 36/06 - juris).

    Insofern befindet sich der Senat in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der jüngeren Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.07.2009, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 23.10.2007, a. a. O.; OVG Bautzen, Urt. v. 03.04.2008 - A 2 B 36/06 - a. a. O.).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08
    Bereits vor dem Inkrafttreten der Qualifikationsrichtlinie war anerkannt, dass der unverzichtbare und unentziehbare Kern der Privatsphäre des gläubigen Menschen die religiöse Überzeugung als solche erfasst sowie die Religionsausübung abseits der Öffentlichkeit und in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf (sog. ,,forum internum", ,,religiöses Existenzminimum"; vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.2004 -1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 m. w. N.).

    Erst wenn der Glaubenswechsel die religiöse Identität des Schutzsuchenden in dieser Weise prägt, kann ihm nicht angesonnen werden, in seinem Heimatland auf die von Art. 10 Abs. 1 lit. b QRL garantierten Rechte zu verzichten, nur um staatlichen Verfolgungsmaßnahmen zu entgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.2004 - 1 C 9 . 0 3 - BVerwGE 120, 16; VGH Kassel, Urt. v. 26.07.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris).

  • BVerwG, 29.03.2000 - 9 B 128.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08
    Ist ein bestimmtes Verhalten im Heimatland des Schutzsuchenden mit Strafe bedroht, kommt es für die Beurteilung einer politischen Verfolgungsgefahr wegen befürchteter Bestrafung im Heimatstaat in erster Linie auf die konkrete Rechtspraxis des Verfolgerstaates und nicht auf die abstrakte Rechtslage an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2000 - 9 B 128.00 - juris).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08
    Entscheidend ist, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Betroffenen nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss v. 07.02.2008 - 10 C 33.07 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08
    Entscheidend ist, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Betroffenen nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 - NVwZ 1992, 582).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08
    Hierzu gehört auch, dass der Flüchtling zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1983 - 9 B 1915.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 152; Beschl. v. 26.10.1989 - 9 B 405.89 -, InfAusIR 1990, 38).
  • VGH Hessen, 26.07.2007 - 8 UE 3140/05

    Asyl Afghanistan; asyltaktische Konversion zum Christentum; Verfolgungsgefahr bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08
    Erst wenn der Glaubenswechsel die religiöse Identität des Schutzsuchenden in dieser Weise prägt, kann ihm nicht angesonnen werden, in seinem Heimatland auf die von Art. 10 Abs. 1 lit. b QRL garantierten Rechte zu verzichten, nur um staatlichen Verfolgungsmaßnahmen zu entgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.2004 - 1 C 9 . 0 3 - BVerwGE 120, 16; VGH Kassel, Urt. v. 26.07.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 566/08
    Die Rückkehr in den Heimatstaat ist in diesen Fällen nur dann zumutbar, wenn mehr als nur überwiegend wahrscheinlich ist, dass der Ausländer im Heimatstaat vor Verfolgungsmaßnahmen sicher ist (BVerwG, Urt. v. 18.02.1997 - 9 C 9.96 -, NVwZ 1997, 1134).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • OVG Saarland, 26.06.2007 - 1 A 222/07

    Zur Flüchtlingseigenschaft eines zum Christentum konvertierten iranischen Moslems

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87

    Staatsschutzstrafrecht - Politische Verfolgung

  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82

    Situation im Heimatstaat - Aufklärungspflicht der Tatsachengerichte -

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